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Allgemeine Geschäftsbedingungen
EGG | Arbeitssicherheit & Koordination

1) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen


a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2) Angebote, Nebenabreden


a) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
b) Die Angebote vom Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
c) Enthält eine Auftragsbestätigung vom Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3) Auftragserteilung


a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination -Christoph Egg, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subauftragnehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Büro für Arbeitssicherheit & Koordination -Christoph Egg Aufträge erteilen. Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subauftragnehmer durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subauftragnehmer binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination -Christoph Egg den Auftrag selbst durchzuführen.

4) Gewährleistung und Schadenersatz


a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung des Auftrages vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§ 1299 ABGB) zu erbringen.

5) Rücktritt vom Vertrag


a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Büros für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrags durch das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg erbrachten Leistungen zu honorieren.

6) Honorar


a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in Euro erstellt.
b) Bei Zahlungsverzug gelten 5 Prozentpunkte über dem österreichischen Eckzinssatz zuzüglich der Mahnspesen als vereinbart.
c) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Leistung im Eigentum des Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg.
d) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

7) Erfüllungsort


Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg.

8) Geheimhaltung


Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilter Informationen verpflichtet.

9) Schutz der Unterlagen


Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. des Büros für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Büros für Arbeitssicherheit & Koordination -Christoph Egg zulässig: ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung. durch Dritte oder den Auftraggeber selbst. Das Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg anzugeben.

10) Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes gelten dessen zwingende Bestimmungen


Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit. wären gerichtlich festgestellt oder vom Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg anerkannt.

11) Rechtswahl, Gerichtsstand


Für Verträge zwischen Auftraggeber und Büro für Arbeitssicherheit & Koordination - Christoph Egg kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Büros für Arbeitssicherheit & Koordination -Christoph Egg vereinbart

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